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Für die Geschäftsbeziehung zwischen capella-software GmbH und dem Besteller - auch für alle zukünftigen Geschäfte - gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt capella-software nicht an, es sei denn, capella-software hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
capella-software verpflichtet sich nicht, die Bestellung des Bestellers anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website, in Katalogen oder sonstigem Informations- oder Werbematerial sowie bei Gründen, die aus der Beurteilung der Bestellung seitens capella-software resultieren, ist capella-software jederzeit zum Rücktritt berechtigt.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von capella-software verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
Umtausch oder Rückgabe der Ware sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Gesetzlich vorgeschriebene Aufklärung über Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht: Gemäß § 312b BGB
hat der Käufer die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen.
Einschränkungen zum Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht: Gemäß § 312d, Abs. 4.2 gilt dies nicht bei Fernabsatzverträgen
"zur Lieferung [...] von Software, sofern die
gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind, [...]".
Aus diesen Gründen ist auch eine Rücknahme von per Download oder E-Mail übermittelter Software ausgeschlossen.
Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist capella-software berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls capella-software nachweisbar ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist capella-software berechtigt, diesen geltend zu machen. Es erfolgt keine Annahme von Wechseln.
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von capella-software anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von capella-software.
Liegt ein von capella-software zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist capella-software nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist capella-software zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die capella-software zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. capella-software haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet capella-software nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Soweit die Haftung von capella-software ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Anspräche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
Bei durch Auktionen oder auf vergleichbare Weise erworbener Software, auch bei Kauf über nicht von capella-software autorisierten Händlern oder Privatpersonen nimmt capella-software grundsätzlich keine Registrierung vor. Damit entfällt die Updateberechtigung.
Updates bilden zusammen mit den Vorversionen eine Gesamtlizenz. Beim Erwerb eines Updates darf die Vorversion nicht weitergegeben werden.
Diese Lizenzen sind an den Erwerber gebunden und können nicht, auch nicht bei Beendigung der Nutzung, weitergegeben werden.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, auch solche, die sich aus einer Scheckverpflichtung ergeben, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Kassel. capella-software ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.
Alle Produktbeschreibungen, insbesondere die Angabe von Hard- und Softwarevoraussetzungen, setzen die jeweils neueste Betriebssystemversion, gegebenenfalls mittels Aktualisierung durch sogenannte Service-Packs (Windows), voraus.
Der Bezug kostenloser Stepups im Rahmen der Produktpflege setzt die Verfügbarkeit eines zeitgemäßen Internetprogramms (Browser) voraus.
Irrtum, Zwischenverkauf, Weiterentwicklung, Verbesserung bleiben capella-software vorbehalten.
Für Sonderleistungen berechnet capella-software eine Aufwandsentschädigung von € 10,-.
Sonderleistungen in diesem Sinne sind u.a.:
Für das erneute Ausstellen von Lizenzen stellt capella-software eine Aufwandsentschädigung von € 20,- in Rechnung. capella-software ist nicht verpflichtet, Lizenzen erneut auszustellen.
Bei Mehrfachbestellungen einer Online-Lizenz mit sofortiger Kreditkartenbelastung
durch den gleichen Besteller erteilt capella-software nach Prüfung des Sachverhaltes eine Gutschrift.
capella-software zieht vom Gutschriftsbetrag die Transaktionskosten für alle Transaktionen, die
im Zusammenhang mit der Bestellung und der Gutschrift entstanden sind, ab. Dies sind jeweils 4%
des Bestellbetrages pro Transaktion (diese Transaktionsgebühren werden an das
jeweilige Kreditkarteninstitut abgeführt). Außerdem erhebt capella-software eine Bearbeitungspauschale
für die Erstellung der Gutschrift, so dass die gesamte Aufwandsentschädigung
im für den Kunden günstigsten Fall € 20,- beträgt.
Söhrewald, den 8.10.2009